Altersrückstellungen sind finanzielle Rücklagen, die in der privaten Krankenversicherung gebildet werden, um steigende Krankheitskosten im Alter abzufedern und die Beiträge langfristig zu stabilisieren.
In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nicht nur für die aktuellen Gesundheitskosten verwendet. Ein Teil des Beitrags wird von Beginn an zurückgelegt.
Diese Rücklagen nennt man Altersrückstellungen.
Der Gedanke dahinter:
Mit zunehmendem Alter steigen statistisch die Gesundheitskosten. Durch die zuvor gebildeten Rücklagen müssen diese Mehrkosten später nicht vollständig durch stark steigende Beiträge ausgeglichen werden.
Altersrückstellungen sind damit ein zentrales Element der langfristigen Beitragskalkulation in der PKV.
Die PKV funktioniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren.
Das bedeutet: Jeder Versicherte spart über seine Beiträge für sich selbst vor.
Im Gegensatz dazu arbeitet die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Umlageverfahren, bei dem die aktuellen Beiträge direkt für die aktuellen Leistungen verwendet werden.
Altersrückstellungen sollen:
Altersrückstellungen spielen für nahezu alle PKV-Versicherten eine Rolle, insbesondere für:
Je früher der Eintritt in die PKV erfolgt, desto länger können Altersrückstellungen aufgebaut werden.
„Altersrückstellungen garantieren gleichbleibende Beiträge.“
→ Nein. Sie dämpfen Beitragssteigerungen, verhindern sie aber nicht vollständig.
„Altersrückstellungen gehören mir persönlich.“
→ Sie sind tarifgebunden und dienen der kollektiven Kalkulation innerhalb des Tarifs.
„Beim Versichererwechsel nehme ich alle Altersrückstellungen mit.“
→ Nur ein gesetzlich definierter Teil ist übertragbar. Ein vollständiger Erhalt ist in der Regel nicht möglich.
Altersrückstellungen stehen in engem Zusammenhang mit folgenden Themen:
Die Wirkung von Altersrückstellungen hängt immer vom konkreten Tarif, dem Eintrittsalter und der individuellen Versicherungsbiografie ab.
Eine pauschale Bewertung ist daher nicht sinnvoll.