Ein interner Tarifwechsel bezeichnet den Wechsel in einen anderen Tarif beim gleichen PKV-Versicherer unter Anrechnung der bestehenden Altersrückstellungen.
Ein interner Tarifwechsel ermöglicht es PKV-Versicherten, innerhalb ihres bestehenden Versicherungsunternehmens in einen anderen Tarif zu wechseln.
Dabei bleibt der Versicherungsvertrag grundsätzlich bestehen, lediglich der Tarif wird angepasst.
Der große Unterschied zum Anbieterwechsel besteht darin, dass die angesammelten Altersrückstellungen erhalten bleiben.
Der interne Tarifwechsel ist gesetzlich geregelt. Versicherte haben das Recht, in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln.
Dabei gilt:
Die konkrete Umsetzung ist tarifabhängig.
Ein interner Tarifwechsel kann unter anderem sinnvoll sein bei:
Er ersetzt jedoch keine grundlegende Neubewertung des Versicherungssystems.
Ein interner Tarifwechsel ist nicht automatisch gesundheitsprüfungsfrei.
Grundsätzlich gilt:
Welche Regelung greift, hängt vom konkreten Zieltarif ab.
„Ein interner Tarifwechsel ist immer problemlos möglich.“
→ Er ist möglich, aber an Bedingungen geknüpft.
„Beim Tarifwechsel bleiben alle Leistungen identisch.“
→ Der Leistungsumfang kann sich ändern.
„Ein interner Tarifwechsel ersetzt eine neue PKV-Beratung.“
→ Er ist ein Werkzeug, aber keine pauschale Lösung.
Der interne Tarifwechsel steht in engem Zusammenhang mit:
Ein interner Tarifwechsel sollte immer sorgfältig geprüft werden.
Unbedachte Wechsel können zu Leistungseinbußen führen, die später nicht mehr rückgängig zu machen sind.