Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein solidarisch finanziertes Krankenversicherungssystem mit einkommensabhängigen Beiträgen und gesetzlich festgelegtem Leistungskatalog.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eines der beiden Krankenversicherungssysteme in Deutschland.
Sie basiert auf dem Solidarprinzip: Versicherte zahlen einkommensabhängige Beiträge, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand.
Der Leistungsumfang ist gesetzlich geregelt und gilt grundsätzlich einheitlich für alle gesetzlich Versicherten.
Individuelle Vertragsgestaltungen wie in der PKV sind nicht vorgesehen.
Die GKV arbeitet nach dem Umlageverfahren.
Das bedeutet: Die aktuell eingezahlten Beiträge werden unmittelbar zur Finanzierung der laufenden Gesundheitskosten verwendet.
Kennzeichnend für die GKV sind:
Leistungsänderungen ergeben sich aus gesetzlichen Anpassungen, nicht aus individuellen Verträgen.
Die Mitgliedschaft in der GKV ist für bestimmte Personengruppen verpflichtend.
Typische Gruppen in der GKV sind:
Ein Wechsel in die PKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
„Die Leistungen der GKV sind unbegrenzt.“
→ Leistungen sind gesetzlich definiert und unterliegen wirtschaftlichen Vorgaben.
„In der GKV zahlt jeder gleich viel.“
→ Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
„Ein Wechsel zwischen GKV und PKV ist jederzeit möglich.“
→ Wechselmöglichkeiten sind gesetzlich geregelt und teils stark eingeschränkt.
Die gesetzliche Krankenversicherung steht in engem Zusammenhang mit folgenden Begriffen:
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen grundlegenden Krankenversicherungsschutz.
Ob ein Verbleib in der GKV oder ein Wechsel in die PKV sinnvoll ist, hängt von der individuellen Lebens- und Einkommenssituation ab.